Jugendschutz im AJZ
Das AJZ Talschock ist laut Jugendschutzgesetz verpflichtet, am Einlass Alterskontrollen vorzunehmen und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren den Eintritt zu verwehren.
Da wir Konzerte und Tanzveranstaltungen durchführen zu denen Ihr aber unbedingt hinwollt haben wir hier alle wichtigen Informationen für euch zusammengetragen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Wenn du jünger als 16 Jahre bist, kannst du nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Erziehungsbeauftragten und eines Muttizettels unsere Veranstaltungen besuchen.
Erziehungsberechtigte sind in der Regel deine Eltern. Erziehungsbeauftragte sind von deinen Eltern bestimmte Personen ab 18 Jahren, die von deinen Eltern eine temporären Erziehungsauftrag (Vollmacht oder auch Muttizettel) erteilt bekommen. Erziehungsbeauftragte müssen sich am Einlass ausweisen können.
Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren
Bis 24 Uhr kannst du alle Veranstaltungen besuchen. Willst du länger bleiben oder dauert die Veranstaltungen länger kannst du nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Erziehungsbeauftragten und eines Muttizettels bleiben.
Jugendliche ab 18 Jahren
Du kannst ohne Einschränkungen unsere Veranstaltungen besuchen.
Erziehungsbeauftragung, Muttizettel oder auch Aufsichtszettel
nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (Version 2017.2)
Die Website partyzettel.de bietet eine solchen Erziehungsbeauftragung oder auch Muttizettel an, diesen kannst du im folgenden herunterladen.